Rechtsprechung
BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen die Versagung von Eilrechtsschutz für die Auszahlung des Abschlags der staatlichen Parteienfinanzierung
- Wolters Kluwer
Abhängigmachung der Auszahlung des Abschlags der staatlichen Parteienfinanzierung von einer Sicherheitsleistung; Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 GG durch Kürzung der Auszahlungen der Mittel aus der Parteienfinanzierung; Inhalt und Umfang des Grundsatzes der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen die Festlegung von Zahlungsmodalitäten im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der staatlichen Parteienfinanzierung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.02.2007 - 2 A 174.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - 3 S 18.07
- BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 280
- DVBl 2007, 1440
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Sind im Eilverfahren ergangene Entscheidungen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, verlangt § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zwar nicht ohne weiteres, dass der Rechtsweg auch im Verfahren der Hauptsache erschöpft wird (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 79, 275 ).Dies bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
Eine solche ist insbesondere bei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz zwar dann anzuerkennen, wenn es für den Beschwerdeführer unzumutbar ist, auf die Hauptsache verwiesen zu werden, zum Beispiel weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 275 ).
Gleiches gilt dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von keiner weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Dies bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).Gleiches gilt dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von keiner weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Dies bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).Gleiches gilt dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von keiner weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Sind im Eilverfahren ergangene Entscheidungen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, verlangt § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zwar nicht ohne weiteres, dass der Rechtsweg auch im Verfahren der Hauptsache erschöpft wird (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 79, 275 ). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 77, 381 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
Eine solche ist insbesondere bei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz zwar dann anzuerkennen, wenn es für den Beschwerdeführer unzumutbar ist, auf die Hauptsache verwiesen zu werden, zum Beispiel weil die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 275 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - 3 S 18.07
Abschlagszahlung als Vorgriff auf endgültige Mittelzuweisung
Auszug aus BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07
a) den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 29. Mai 2007 - OVG 3 S 18.07/OVG 3 L 17.07 -,.
- VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 39/15
Verfassungsbeschwerde subsidiär, wenn bei Verfahren des einstweiligen …
Bbg. zu Bd. 11, 198, 201 f.; vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 119; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 79, 275, 278 f.; E 104, 65, 70 f.; BVerfGK 12, 280, 282), was sowohl für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO als auch für Entscheidungen über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 123 VwGO gilt (zu § 80 Abs. 5 VwGO vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VfGBbg 34/11 - zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 53, 30, 52 ff.; BVerfG-K NJW 2003, 418.Zu § 123 VwGO vgl. Beschlüsse vom 17. März 1993 - VfGBbg 11/93 -, LVerfGE 2, 85; vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96 - vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97 -, LVerfGE 6, 111; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 51, 130, 138 ff.; E 59, 63, 83; BVerfGK 12, 280, 282; BVerfG-K NJW 2003, 1305; NJW 2011, 3706, 3707).
- BVerfG, 12.03.2012 - 2 BvR 2606/11
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine an …
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn mit der Verfassungsbeschwerde Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auch auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGK 12, 280 ).Ausnahmen vom Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz sind dann anzuerkennen, wenn es für den Beschwerdeführer unzumutbar ist, auf die Hauptsache verwiesen zu werden (vgl. BVerfGK 12, 206 ; 12, 280 ).Dies kann der Fall sein, wenn die Durchführung des Verfahrens von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 275 ) oder wenn die Entscheidung in der Hauptsache von keiner weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen das Bundesverfassungsgericht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG sofort entscheiden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ).
- VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 2/14 v. 08.10.2007 - 2 BvR 1387/07 - juris - DVBl. 2007, 1440; Beschl. v. 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05 - juris; Beschl. v. 02.07.2004 - 1 BvR 1335/04 -, juris BVerfG, Beschl. v. 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91 - BVerfGE 86, 15; Beschl. v. 18.07.1991 - 2 BvR 813/90 - NVwZ 1992, 51).
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 53/15
Keine Verletzung von Landesgrundrechten durch Bescheid des Bundesamtes für …
Bbg. zu Bd. 11, 198, 201 f.; vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 119; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 79, 275, 278 f.; E 104, 65, 70 f.; BVerfGK 12, 280, 282). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 3 S 23.16
Partei; staatliche Teilfinanzierung; Abschlagszahlung; Nebenbestimmung; …
Dass sie nunmehr entgegen dem von ihr erklärten Einverständnis einige Wochen nach der Abtretung aus finanziellen Gründen auf die Rückübertragung der Grundschuld dringend angewiesen ist, ist weder hinreichend dargelegt noch glaubhaft gemacht (vgl. dazu auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1387/07 -, juris Rn. 10). - VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09
Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen …
Anderes gilt ausnahmsweise (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, DVBl 2007, 1440) nur dann, wenn die Durchführung dieses Verfahrens dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist, etwa weil es von vornherein und offensichtlich aussichtslos erscheinen muss, oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen und rechtlichen Klärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, die eine verfassungsgerichtliche Vorabentscheidung (§ 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG) ermöglichen (Beschlüsse vom 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - …und vom 16. Dezember 1993 - a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2008, 72 m. w. N.).